pax christi Aachen > Freiwillige Friedensdienste

                
Freiwillige2007

Rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen

Rechtlicher Rahmen

 

Der Friedensdienst bei pax christi Aachen wird als Ersatzdienst für den Zivildienst anerkannt. Kriegsdienstverweigerer leisten ihren Dienst nach §14c/ Zivildienstgesetzbuch als Freiwilliges Soziales Jahr/Ausland oder (im Fall der weltwärts-Einsatzstellen in Bosnien-Herzegowina) als "Anderen Dienst im Ausland" nach § 14b ZDG .

Junge Frauen und Männer, die keine Kriegsdienstverweigerer sind, können den Dienst als "ungeregelten" Freiwilligendienst absolvieren. Angestrebt ist ab Sommer 2009 auch den "Europäischen Freiwilligendienst" (EFD) anzubieten.

 

Alle Freiwilligen erhalten während ihres Dienstes über pax christi Aachen folgende Versicherungsleistungen:

 

  • Auslandskrankenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Haftpflichtversicherung

Freiwillige, die ihren Dienst nach §14c leisten, sind in Deutschland sozialversichert mit folgenden Leistungen:

  

  • Krankenversicherung
  • Rentenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung

 

Kosten für notwendige Impfungen können nach Absprache im Vorfeld übernommen werden.

 

 

Dauer des Dienstes

 Der Friedensdienst bei pax christi Aachen beträgt 14 Monate. Dienstbeginn ist der 1. August, Dienstende der 30. September des Folgejahres.

 

 

 

Schriftliche Vereinbarung

 

Im Anschluss an die Auswahl schließt pax christi Aachen mit den Freiwilligen eine schriftliche Vereinbarung, in der alle Leistungen und Verpflichtungen seitens des Trägers und des/der Freiwilligen aufgeführt werden.

 

 

 

Arbeitszeit und Urlaubsanspruch

 

Die Freiwilligen arbeiten in ihren Projekten abhängig von den Gegebenheiten in der Einsatzstelle 35-40 Stunden in der Woche. Während der Dienstzeit im Projekt besteht ein Anspruch auf 26 Tage Urlaub. Dieser wird vor Antritt beim fachlichen Anleiter in der Einsatzstelle und pax christi Aachen beantragt.

 

 

 

Finanzielle Rahmenbedingungen

 

 pax christi Aachen übernimmt folgende Kosten und Leistungen:

 

  • Intensivsprachkurs im Einsatzland
  • Verpflegung und Unterkunft während der Vorbereitung in Aachen
  • Unterkunft und Verpflegung während des Sprachkurses
  • Fahrtkosten ins Aufnahmeland zu Dienstbeginn und Dienstende
  • Fahrtkostenerstattung für Bildungs- und Begleitmaßnahmen

 

Einsatzstelle und Pax Christi stellen gemeinsam:

 

  • Unterkunft und Verpflegung in der Einsatzstelle

 

 

Taschengeld

 

Die Freiwilligen erhalten ein monatliches Taschengeld in Höhe von 153 € und projektabhängig einen zusätzlichen monatlichen Verpflegungs-zuschuss.

 

 

Aufbau eines Förderkreises

 

Einzige finanzielle Verpflichtung auf Seiten der Freiwilligen ist der Aufbau eines Förderkreises in Höhe von mindestes 100 € monatlich. Das Geld kommt ausschließlich dem Freiwilligendienst zugute. Im Gegenzug für die finanzielle Unterstützung erhalten die SpenderInnen den viermal erscheinenden gemeinsamen Rundbrief der Freiwilligen.

 

Vorbereitung und Begleitung

 

Zu Beginn des Dienstes findet der Intensivsprachkurs, danach ein Praktikum bei pax christi Aachen statt, um sich mit den Zielen und Vorstellungen der Trägerorganisation auseinanderzusetzen. Während des Dienstes erfolgt eine regelmäßige Begleitung durch pax christi in Form von Projektbesuchen und einer Zwischen- bzw. einer Endauswertung der Dienstzeit. In der Einsatzstelle steht eine Person als Ansprechpartner und Vorgesetzte/r der Freiwilligen zur Verfügung.

 

 

 

 

 

 

 

 

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