Der Kirchenvorstand der Pfarrgemeinde St. Heinrich
Die Kirchengemeinde ist im rechtlichen Sinne eine Körperschaft des Öffentliches Rechts.
Sie ist damit eine selbständige juristische Person mit eigenen
Rechten und Pflichten.
Der Kirchenvorstand ist das Organ der Kirchengemeinde. Er
- verwaltet das Vermögen in der Kirchengemeinde;
- ist das gesetzliche Vertretungsorgan der Kirchengemeinde;
- wählt über Wahlfrauen und Wahlmänner die Laienmitglieder des
Kirchensteuerrates des Bistums;
Eine lebendige Gemeinde braucht Menschen, die sich engagieren und auch bereit sind,
Verantwortung zu übernehmen.Der Kirchenvorstand entscheidet und verantwortet zum Beispiel:
- wer als Kirchenmusiker, Küster, Pfarramtssekretärin,
Leiterin der Tagesstätte für Kinder, Erzieherin u.a. eingestellt wird;
- ob die Kirche renoviert wird;
- ob das Kirchendach und der Glockenstuhl repariert
bzw. erneuert werden;
- ob der Kindergarten erweitert wird;
- ob das Pfarrheim saniert wird u.v.a.
Die Zahl der Mitglieder des Kirchenvorstandes richtet sich nach der Größe der Gemeinde.
Der Kirchenvorstand in St. Martinus hat 6 gewählte Mitglieder,
die für die Dauer von 6 Jahren gewählt werden. Alle 3 Jahre wird
die Hälfte der Mitglieder neu gewählt, damit immer eine personelle Kontinuität gewahrt
bleibt. Der
Pfarrer
der Gemeinde ist immer der Vorsitzende des Gremiums.
Zur Zeit gehören folgende gewählte Mitglieder zum Kirchenvorstand:
für die Amtszeit von 2007 bis 2013
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Manfred Arnold
stellvertretender Vorsitzender |
Willi Brauers |

Volker Spiertz
Vertreter für den Verbandsrat (KGV) und
im Rat der Tageseinrichtung |
für die Amtszeit von 2009 bis 2015

Klaus Beißel
Protokollant |

Walter Corsten
Vertreter für den Verbandsrat (KGV) |

Hildegard Vaeßen
Vertreterin im Pfarrgemeinderat und
im Rat der Tageseinrichtung |
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