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Der Kirchenvorstand der Pfarrgemeinde St. Martinus

Die Kirchengemeinde ist im rechtlichen Sinne eine Körperschaft des Öffentliches Rechts. Sie ist damit eine selbständige juristische Person mit eigenen Rechten und Pflichten.

Der Kirchenvorstand ist das Organ der Kirchengemeinde. Er verwaltet das Vermögen in der Kirchengemeinde

  • ist das gesetzliche Vertretungsorgan der Kirchengemeinde;
  • wählt über Wahlfrauen und Wahlmänner die Laienmitglieder des Kirchensteuerrates des Bistums;
Eine lebendige Gemeinde braucht Menschen, die sich engagieren.

Der Kirchenvorstand entscheidet und verantwortet zum Beispiel:

  • wer als Kirchenmusiker, Küster, Pfarramtssekretärin, Leiterin der Tagesstätte für Kinder,
    Erzieherin u.a. eingestellt wird;
  • er wacht über die Instandhaltung der Immobilien (Kirche, Pfarrheim, Pfarrhaus, Kindergarten...)

Die Zahl der Mitglieder des Kirchenvorstandes richtet sich nach der Größe der Gemeinde.

Der Kirchenvorstand in St. Martinus hat 8 gewählte Mitglieder. Die Amtszeit dauert 6 Jahren gewählt werden. Alle 3 Jahre wird die Hälfte der Mitglieder neu gewählt. Die Zusatzaufgaben werden für 3 Jahre übernommen. Der Pfarrer der Gemeinde ist immer der Vorsitzende des Gremiums.

Zur Zeit gehören folgende gewählte Mitglieder zum Kirchenvorstand:

für die Amtszeit von 2007 bis 20012/13

Holger Brantin

Holger Brantin
Vertreter für den Verbandsrat (KGV):

Dr. Anna-Maria Bröcheler

Dr. Anna-Maria Bröcheler
Vertreterin im Pfarrgemeinderat

Christiane Finken

Christiane Finken
Vertreterinnen im Rat der Tageseinrichtung

Rolf Thesing

Rolf Thesing

für die Amtszeit von 2009 bis 2015

 Christiane Finken

Borucki, Albert

 Christiane Finken

Dr. Foerster-Ihm, Sigrid
Vertreterin für den Verbandsrat (KGV)
und im Rat der Tageseinrichtung

 Christiane Finken

Dr. Heinrich Köhne
Stellvertretender Vorsitzender:

 Christiane Finken

Günter Siebertz

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