Der Kirchenvorstand der Pfarrgemeinde St. Martinus
Die Kirchengemeinde ist im rechtlichen Sinne eine Körperschaft des Öffentliches
Rechts. Sie ist damit eine selbständige juristische Person mit eigenen
Rechten und Pflichten.
Der Kirchenvorstand ist das Organ der Kirchengemeinde. Er
verwaltet das Vermögen in der Kirchengemeinde
- ist das gesetzliche Vertretungsorgan der Kirchengemeinde;
- wählt über Wahlfrauen und Wahlmänner die
Laienmitglieder des Kirchensteuerrates des Bistums;
Eine lebendige Gemeinde braucht Menschen, die sich engagieren.Der Kirchenvorstand entscheidet und verantwortet zum Beispiel:
- wer als Kirchenmusiker, Küster,
Pfarramtssekretärin, Leiterin der Tagesstätte für Kinder,
Erzieherin u.a. eingestellt wird; - er wacht über die Instandhaltung der Immobilien
(Kirche, Pfarrheim, Pfarrhaus, Kindergarten...)
Die Zahl der Mitglieder des Kirchenvorstandes richtet sich nach der
Größe der Gemeinde.
Der Kirchenvorstand in St. Martinus hat 8 gewählte Mitglieder.
Die Amtszeit dauert 6 Jahren gewählt werden.
Alle 3 Jahre wird die Hälfte der Mitglieder neu gewählt.
Die Zusatzaufgaben werden für 3 Jahre übernommen.
Der
Pfarrer
der Gemeinde ist immer der Vorsitzende des Gremiums.
Zur Zeit gehören folgende gewählte Mitglieder zum Kirchenvorstand:
für die Amtszeit von 2007 bis 20012/13
Holger Brantin
Vertreter für den Verbandsrat (KGV): |
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Dr. Anna-Maria Bröcheler
Vertreterin im Pfarrgemeinderat |
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Christiane Finken
Vertreterinnen im Rat der Tageseinrichtung |
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Rolf Thesing
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für die Amtszeit von 2009 bis 2015

Borucki, Albert |
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Dr. Foerster-Ihm, Sigrid
Vertreterin für den Verbandsrat (KGV)
und im Rat der Tageseinrichtung |
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Dr. Heinrich Köhne
Stellvertretender Vorsitzender: |
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Günter Siebertz
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