Rat der Tageseinrichtung
(1) Der Träger und in der Einrichtung pädagogisch tätige Kräfte bilden mit
dem Elternrat den Rat der Tageseinrichtung. Dieser berät die Grundsätze für die
Erziehungs- und Bildungsarbeit, bemüht sich um die erforderliche räumliche,
sachliche und personelle Ausstattung und hat die Aufgabe, Kriterien für die
Aufnahme von Kindern in die Einrichtung zu vereinbaren. Soweit im Wohnbereich
andere Tageseinrichtungen für die jeweilige Altersgruppe nicht vorhanden sind,
sollen die Grundsätze nach § 10 Abs.3 und 4 Satz 4 berücksichtigt werden. Die
Aufnahmekriterien sind interessierten Erziehungsberechtigten, die im
Einzugsbereich der Einrichtung wohnen, auf Wunsch zur Einsicht zu geben. Der Rat
der Einrichtung tagt mindestens dreimal jährlich. In Horten können auf Einladung
Lehrerinnen und Lehrer der Kinder als Gäste teilnehmen.
(2) Weitergehende Formen der Elternmitwirkung sind möglich und anzustreben.
(Aus: Moskal/Foerster. Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder in
Nordrhein-Westfalen.1999.S.71-75)
Im Kindergarten St. Martinus wird der
Elternrat zu Beginn des Kindergartenjahres in
der Elternvollversammlung gewählt.
Der Elternrat des Kindergartens St. Martinus trifft sich ca. alle zwei Monate
und wird über von den Erzieherinnen geplante Projekte, Themen und
Veranstaltungen informiert. Gegebenenfalls wird hierüber diskutiert, Änderungen
besprochen etc. Der Elternrat gibt Anregungen und macht Vorschläge zum
Kindergartenalltag, zu Ausflügen, Elternabenden usw. Der Elternrat leitet
ebenfalls, soweit notwendig, Lob bzw. Kritik anderer Eltern an das pädagogische
Personal weiter und diskutiert diese. Er ist der Kindergartenleitung außerdem
behilflich bei der Planung und Ausführung von Ausflügen und Feierlichkeiten.
Die Zusammenarbeit zwischen Elternrat und Kindergartenleitung im Kindergarten
St. Martinus ist geprägt von Vertrauen und dem steten Bemühen um ein fruchtbares
Miteinander im Sinne aller Eltern und zum Wohle der Kinder, die unsere
Einrichtung
besuchen.
Der Träger ist verpflichtet, den Elternrat über geplante oder bevorstehende
personelle Änderungen, die das pädagogische Personal betreffen, zu informieren
und dessen Meinung hierzu anzuhören.
Zusammen mit dem Elternrat,
einem Vertreter des Trägers und dem pädagogischen Personal wird der Rat der
Tageseinrichtung gebildet, welcher sich in unregelmäßigen Abständen über das
Kindergartenjahr verteilt trifft.
In diesem Gremium werden Beschlüsse gefasst , die beispielsweise die
Aufnahmekriterien des kommenden Kindergartenjahres oder Spenden von den Eltern
betreffen.
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