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Pfarre St. Marien Aachen
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Mitwirkung
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Mitwirkung: Die Gremien einer Pfarrgemeinde
Kirchenvorstand und Pfarrgemeinderat haben auf Grund der geltenden Gesetze und Verordnungen unterschiedliche eigene Aufgabenbereiche. Gemeinsam ist diesen Gremien der engagierte ehrenamtliche Einsatz ihrer Mitglieder für die Belange der Gemeinde.
Im Interesse der Pfarrgemeinde bedarf es einer guten Zusammenarbeit der beiden Gremien. Um den uneingeschränkten Informationsfluss zu gewährleisten, nimmt deshalb ein Vertreter des jeweiligen Gremiums an den Sitzungen des anderen teil.
Vor bedeutenden Entscheidungen des Kirchenvorstandes - insbeson-dere, wenn Grenzveränderungen, Neu- oder Umbauten von Kirchen, Pfarrhäusern, Kindergärten sowie größere Anschaffungen geplant sind -ist der Pfarrgemeinderat zu informieren und zu hören. Umgekehrt können Beschlüsse des Pfarrgemeinderates nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel durchgeführt werden. Darüber, nicht über Sinn und Zweck eines Pfarrgemeinderats-beschlusses, befindet der Kirchenvorstand durch Mehrheitsbeschluss. |
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