Arbeitsgemeinschaft der Berater und Beistände für Kriegsdienstverweigerer im Bistum Aachen

Arbeitsgemeinschaft der Berater und Beistände
für Kriegsdienstverweigerer im Bistum Aachen

Grundgesetz, Artikel 4, Absatz (3): Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

Berater/innen und Beistände für Kriegsdienstverweigerer (KDV) im Bistum Aachen wollen junge Männer bei der Entwicklung ihrer persönlichen Gewissensentscheidung begleiten und ihnen praktische Hilfestellungen bei der Inanspruchnahme ihres gesetzlich verbrieften Grundrechtes geben. Im Interesse eines wohnortnahen Angebotes unterstützt das Bistum Aachen ein nahezu flächendeckendes Netz von kirchenamtlich beauftragten Beraterinnen, Beratern und Beiständen, die sich in der Arbeitsgemeinschaft der Berater und Beistände für Kriegsdienstverweigerung im Bistum Aachen zusammengeschlossen haben.

Sprecher der Arbeitsgemeinschaft

Pfarrer Philipp Cuck, Vorburg 3, 53937 Schleiden, fon 02445-3218
Achim Wolters, Ostgraben79, 41751 Viersen, fon 02162-266743

Geschäftsstelle

Bischöfliches Generalvikariat Aachen
Pastoral & Bildung mit Jugendlichen & Erwachsenen
Postfach 10 03 11
52003 Aachen
Hildegard Tillmann, fon 0241-452-541

 

 

23. Sonntag im Jahreskreis 2010: Lk 14,25-33
"Wenn jemand zu mir kommt und nicht Vater und Mutter, Frau und Kinder, Brüder und Schwestern, ja sogar sein Leben gering achtet, dann kann er nicht mein Jünger sein." Lk 14,26 Hart, radikal, neu! Allerdings nicht blind, unüberlegt und verantwortungslos! "Wenn einer von euch einen Turm bauen will, setzt er sich dann nicht zuerst hin und rechnet, ob seine Mittel für das ganze Vorhaben ausreichen?" Lk 14,28
Nachdenkwort zum September 2010
(ausgesucht von Pfr. Philipp Cuck)
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